Aktuell heizen die meisten Haushalte in Deutschland noch mit fossilen Energieträgern. Dies soll sich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2024 schrittweise ändern.
Durch die Neuregelung des GEG wird die Nutzung erneuerbarer Energiequellen für alle neuen Heizungen ab 2028 verbindlich, eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Ab 2045 dürfen keine fossilen Heizungen mehr betrieben werden.
Stufenweise Umsetzung
Ab 2024 soll jede neu verbaute Heizung in Deutschland klimafreundliche sein. Diese gesetzliche Vorgabe betrifft zunächst Heizsysteme in Neubaugebieten. Wer einen Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 stellt, muss die Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betreiben.
Regelung für bestehende Gebäude
Für Bestandsgebäude und Neubauten in bestehenden Wohngebieten werden die Vorgaben an eine kommunale Wärmeplanung geknüpft. Das heißt: Bis Mitte 2026 müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern und bis Mitte 2028 kleinere Kommunen ermitteln, wo sich Wärmenetze realisieren lassen, bestehende Netze umgerüstet werden können oder individuelle Lösungen nötig sind.
Umweltauflagen für alte Heizungen ab 2029
Für irreparable Heizungen bleibt die Option von Gas- oder Ölheizungen bis 2029 bestehen, jedoch müssen diese einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien nutzen. Bei Heizungen, die 30 Jahre alt sind, kann eine Austauschpflicht bestehen.
Bis zu 70 Prozent Förderung ist möglich
Ab 2024 gibt es für Hausbesitzerinnen und ‑besitzer verschiedene Möglichkeiten, für den Einbau klimafreundlicher Heizungen staatliche Unterstützung zu erhalten. Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen können kombiniert werden, sodass ein Gesamtfördersatz von bis zu
70 Prozent erreicht werden kann.
- 30 Prozent Grundförderung
Beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
- 30 Prozent einkommensabhängiger Bonus
Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
- 20 Prozent Klima-Geschwindigkeits-Bonus
Für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen durch eine klimafreundliche Heizung. Der Bonus sinkt ab 1. Januar 2029 alle zwei Jahre um drei Prozent.
- 5 Prozent Effizienz-Bonus
Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden.
Beim Umstieg auf Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, können Hausbesitzerinnen und ‑besitzer zwischen verschiedenen Technologien wählen. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist ebenso möglich wie der Einbau einer elektrischen Wärmepumpe, einer Stromdirektheizung, einer Biomasseheizung, einer Hybridheizung oder einer Heizung auf der Basis von Solarthermie.
Deckelung schützt Mieter
Wer eine Heizung modernisiert, kann bis zu 10 Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieterinnen und Mieter umlegen. Allerdings muss von dieser Summe eine staatliche Förderung abgezogen werden. Die Kosten für den Heizungstausch werden auf 50 Cent pro Monat und Quadratmeter gedeckelt.