Luftverkehrssicherer, fliegen, Flugplatz, Drohnen

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Die Luft­ver­kehrs­si­che­rer

Der Luft­raum ist nur schein­bar unbe­grenzt. Auch oben gelten feste Regeln – für unbe­mann­te wie bemann­te Flug­ob­jek­te. Damit alle so landen, wie sie auf­ge­stie­gen sind, schauen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter im öffent­li­chen Dienst genau hin. Und sorgen so dafür, dass Fliegen jeder Art eine sichere Sache bleibt.

Im Rahmen der Serie „Viel­falt im öffent­li­chen Dienst“ stellt BBBank-Info einen Inspek­tor für die beson­de­re Nutzung des Luft­raums und eine Inspek­to­rin für Flug­plät­ze vor.

Inspek­tor für beson­de­re Nutzung des Luft­raums: Was fliegt denn da?

Am Himmel über uns ist oft viel mehr unter­wegs als Flug­zeu­ge oder Hub­schrau­ber. Damit nichts pas­siert, müssen sich auch Drohnen, Modell­flie­ger oder Luft- und Wet­ter­bal­lo­ne an Regeln halten. Ein Fall für Chris­toph Geserer vom Regie­rungs­prä­si­di­um Stutt­gart (RPS), der als Inspek­tor im Referat 46.2 Luft­ver­kehr und Luft­si­cher­heit auch im kom­pli­zier­ten Luft­recht stets den Durch­blick behält.

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Inspek­to­rin für Flug­plät­ze: Ready for Take-off

Fliegen ist ein beson­ders sen­si­bler sicher­heits­tech­ni­scher Bereich und sichere Flug­plät­ze sind die Vor­aus­set­zung für siche­res Abheben: Hier ist Leonie Thoma vom Regie­rungs­prä­si­di­um Stutt­gart (RPS) ganz in ihrem Element. Bei der Inspek­to­rin im Referat 46.2 Luft­ver­kehr und Luft­si­cher­heit dreht sich beruf­lich alles um das wich­ti­ge Schlag­wort „Geneh­mi­gung“.

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Foto: ARTIS-Uli Deck

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