Der Luftraum ist nur scheinbar unbegrenzt. Auch oben gelten feste Regeln – für unbemannte wie bemannte Flugobjekte. Damit alle so landen, wie sie aufgestiegen sind, schauen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst genau hin. Und sorgen so dafür, dass Fliegen jeder Art eine sichere Sache bleibt.
Im Rahmen der Serie „Vielfalt im öffentlichen Dienst“ stellt BBBank-Info einen Inspektor für die besondere Nutzung des Luftraums und eine Inspektorin für Flugplätze vor.
Inspektor für besondere Nutzung des Luftraums: Was fliegt denn da?
Am Himmel über uns ist oft viel mehr unterwegs als Flugzeuge oder Hubschrauber. Damit nichts passiert, müssen sich auch Drohnen, Modellflieger oder Luft- und Wetterballone an Regeln halten. Ein Fall für Christoph Geserer vom Regierungspräsidium Stuttgart (RPS), der als Inspektor im Referat 46.2 Luftverkehr und Luftsicherheit auch im komplizierten Luftrecht stets den Durchblick behält.
Inspektorin für Flugplätze: Ready for Take-off
Fliegen ist ein besonders sensibler sicherheitstechnischer Bereich und sichere Flugplätze sind die Voraussetzung für sicheres Abheben: Hier ist Leonie Thoma vom Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) ganz in ihrem Element. Bei der Inspektorin im Referat 46.2 Luftverkehr und Luftsicherheit dreht sich beruflich alles um das wichtige Schlagwort „Genehmigung“.
Foto: ARTIS-Uli Deck