Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren
Aufgrund der besonderen Situation wegen Corona konnten die erforderlichen Beschlüsse der Vertreterversammlung der Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank in Karlsruhe VVaG dieses Jahr nicht innerhalb einer Präsenzveranstaltung festgestellt werden und wurden deshalb gemäß Art. 2 § 5 Absatz 3 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil‑, Insolvenz- und Strafrecht (im Folgenden „Covid‑G“ genannt) ohne Zusammenkunft der Vertreter im schriftlichen Verfahren festgestellt.
Über die Beschlussgegenstände und das Ergebnis berichten wir über unsere Homepage unter dem Reiter Organe -> Vertreterversammlung. Dort zu finden ist auch der Geschäftsbericht 2019.
Das Jahr 2020 steht ganz im Zeichen der Einführung des neuen Beitragstarifs. Bereits über 11.000 Mitglieder haben sich für den neuen Tarif entschieden. Alle Informationen über die Ausgestaltung der BBBank-Hausratversicherung können Sie hier nochmals nachlesen. Über den Online-Rechner können Sie direkt eine Vergleichsrechnung starten und sich überzeugen.