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Vielfalt im öffentlichen Dienst

Recht auf Natur

Auch die Natur braucht nicht erst heute juris­ti­sche Unter­stüt­zung, um ihren Platz in unserer Welt behaup­ten zu können. Im Regie­rungs­prä­si­di­um Stutt­gart ist das eine Aufgabe für Alex­an­dra Kohler im Referat 55 Natur­schutz – Recht. Ihr Auftrag im Regie­rungs­be­zirk: die Aus­wei­sung von Natur­schutz­ge­bie­ten. Dafür wälzt die Diplom­ver­wal­tungs­wir­tin weit mehr als Akten.

Es geht um Grün, aber die vor­herr­schen­den Farben am Haupt­sitz des Stutt­gar­ter Regie­rungs­prä­si­di­ums in Stutt­gart-Vai­hin­gen sind Grau und Weiß in dem moder­nen Ver­wal­tungs­bau des kürz­lich ver­stor­be­nen Archi­tek­ten Helmut Jahn, der aus den 90er-Jahren des ver­gan­ge­nen Jahr­hun­derts stammt. Alex­an­dra Kohler hat sich deshalb in ihrem kleinen Büro, in dem jähr­lich viele Ent­schei­dun­gen für die Natur fallen, ent­spre­chen­de grüne Aus­sich­ten mit­hil­fe bunter Tier- und Pflan­zen­bil­der geschaffen.

Gerade ist sie aus einer Bespre­chung zu einem geplan­ten Natur­schutz­ge­biet zurück. Es ging darum, ein Bau­vor­ha­ben mit den schüt­zens­wer­ten Flächen in Ein­klang zu bringen. Dazu waren eine Ver­tre­te­rin der Gemein­de und des Vor­ha­ben­trä­gers zu Ver­hand­lun­gen erschie­nen. Bebau­ungs­gren­zen wurden mit Unter­stüt­zung einer inter­ak­ti­ven Karte am Flach­bild­schirm aus­ge­lo­tet. „Das ist ein gutes Bei­spiel für die größte Her­aus­for­de­rung bei meiner Arbeit, nämlich die unter­schied­lichs­ten Inter­es­sen vor Ort – wie der Gemein­de, der Wirt­schaft oder der Bür­ge­rin­nen und Bürger – so gut wie möglich zu berück­sich­ti­gen und aus­zu­glei­chen“, erklärt sie. Im Falle des geplan­ten Schutz­ge­biets wird dieser Prozess noch eine ganze Weile weiter gehen, denn das erfor­der­li­che und bis zu zwei Jahren dau­ern­de for­mel­le Ver­fah­ren ist noch gar nicht gestar­tet. Dennoch war der Termin nicht zu früh. Gerade bei der Aus­wei­sung von Schutz­ge­bie­ten ist es wichtig, sämt­li­che Betei­lig­te und die Öffent­lich­keit mit­zu­neh­men und daher früh­zei­tig zu infor­mie­ren. Jedes neu geplan­te Schutz­ge­biet soll mög­lichst mit den Men­schen vor Ort gemein­sam ent­wi­ckelt werden.

Personenbild

Alex­an­dra Kohler

Refe­ren­tin Aus­wei­sung Schutz­ge­bie­te
„Mir ist es wichtig zu ver­mit­teln, dass die Natur, die wir erhal­ten, am Ende auch uns selbst erhält.“


259 Schutz­ge­bie­te im Regie­rungs­be­zirk
Mitt­ler­wei­le gibt es im Regie­rungs­be­zirk Stutt­gart schon 259 Natur­schutz­ge­bie­te, um ein­ma­li­ge Land­schaf­ten und vor allem gefähr­de­te Lebens­räu­me von Pflan­zen und Tieren mit hoher Viel­falt recht­lich zu sichern, damit sie für diese und weitere Genera­tio­nen erhal­ten bleiben. Die Unter­schutz­stel­lung solcher Flächen ist ins­be­son­de­re deshalb wichtig, weil die zuneh­men­de Nutzung der Land­schaft diese Biotope zuneh­mend ein­schränkt. Schutz­ge­bie­te sind daher maß­geb­li­che Instru­men­te zum Erhalt der bio­lo­gi­schen Viel­falt und damit eines der wich­tigs­ten Instru­men­te des Natur­schut­zes. Deshalb lohnt sich in ihrem Fall auch ein langer Atem, denn es gilt, viele gesetz­li­che Vor­ga­ben bei einer Unter­schutz­stel­lung eines Gebiets einzuhalten.

Bei der zeit­in­ten­si­ven Ver­fah­rens­ar­beit kommt Alex­an­dra Kohler ihre mehr als 20-jährige Erfah­rung in diesem Sach­ge­biet zugute. Wenn das benach­bar­te Fach­re­fe­rat 56 Natur­schutz und Land­schafts­pfle­ge einen Vor­schlag zur Unter­schutz­stel­lung einer Fläche gemacht hat, erstellt sie mit Unter­stüt­zung ihrer Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen im Rechts­re­fe­rat sowie des Fach­re­fe­rats erst einmal einen Ver­ord­nungs­ent­wurf inklu­si­ve detail­lier­ter Begrün­dung. Im anschlie­ßen­den Betei­li­gungs­ver­fah­ren werden von allen Seiten vor­ge­brach­te Stel­lung­nah­men, Beden­ken und Anre­gun­gen geprüft. Danach kommt es zu einer ver­hält­nis­mä­ßi­gen Ent­schei­dung, ob und nach welchen Regeln die Fläche geschützt wird.

Klingt für Außen­ste­hen­de erst einmal ziem­lich büro­kra­tisch, führt jedoch zu ein­drucks­vol­len Ergeb­nis­sen. „Abge­se­hen davon, dass ich das Arbei­ten mit recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen nicht trocken, sondern span­nend finde, ist das ange­streb­te Ziel mehr als über­zeu­gend. Denn zum Bei­spiel mit dem geplan­ten Natur­schutz­ge­biet ‚Nec­karaue bei Neckar­sulm‘ soll dann der gesamte Alt­ne­ckar mit seiner Aue unter Schutz gestellt sein“, betont Kohler.

Orts­be­ge­hun­gen als Rea­li­tätscheck
Von der Bedeu­tung solcher Schutz­flä­chen zum Bei­spiel für bedroh­te Vogel­ar­ten wie den Eis­vo­gel oder den Schwarz­mi­lan macht sich die 51-jährige Ver­wal­tungs­ex­per­tin bei Orts­be­ge­hun­gen auch immer wieder selbst ein Bild. Auch seltene Pflan­zen können von einem beson­de­ren Schutz­sta­tus pro­fi­tie­ren. So ist mit dem Natur­schutz­ge­biet „Hörnle“ bei Roig­heim im Land­kreis Heil­bronn ein weithin ein­zig­ar­ti­ges Refu­gi­um für wilde Orchi­deen ent­stan­den. Das rund 20 Hektar große Gebiet, das früher zur Wein- und Acker­bau­nut­zung diente, bietet im tief ein­ge­schnit­te­nen Klin­gen­bach­tal den idealen Nähr­bo­den für mehrere geschütz­te Arten wie die lila­far­be­ne Pyra­mi­den­or­chi­dee. Im Mai zu Beginn der Orchi­deen­blü­te hat Kohler selbst schon häufig die Blü­ten­viel­falt erlebt. Solche Vor-Ort-Termine in intak­ter Natur bestä­ti­gen sie darin, mit ihrer Arbeit einen Beitrag zu etwas Beson­de­rem zu leisten, das auch nach­fol­gen­den Genera­tio­nen für immer erhal­ten bleibt. Diese spe­zi­el­le Note ihrer Tätig­keit gibt sie auch gerne als Dozen­tin bei Ein­füh­rungs­lehr­gän­gen für neue Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen in der Lan­des­ver­wal­tung weiter.

Mitt­ler­wei­le war Alex­an­dra Kohler an der Aus­wei­sung von zwölf Natur­schutz­ge­bie­ten betei­ligt. Die Liebe zur Natur kommt bei ihr nicht von unge­fähr. Sie ist schon immer gerne draußen, hat ein eigenes Gar­ten­grund­stück und geht mit ihrem Mann oft wandern – ins­be­son­de­re auch in den sieben Stutt­gar­ter Natur­schutz­ge­bie­ten. Und die Begeis­te­rung für den öffent­li­chen Dienst löste ein Feri­en­job aus. Jetzt schützt sie die Natur und hat eine beruf­li­che Erfül­lung gefun­den. Schon ihr Weg morgens zur Arbeit führt sie durch ein Schutz­ge­biet. „Natur­schutz ist für mich eine Her­zens­an­ge­le­gen­heit. Beson­ders, da ich mich hier um die Perlen der Natur, wie ich sie gerne nenne, kümmern darf“, sagt sie zufrie­den. Davon unab­hän­gig, sollten wir uns alle öfters die Rolle der Natur vor Augen halten: „Mir ist es wichtig – und das ist auch eine Aufgabe der Natur­schutz­ver­wal­tung – dieses Grund­ver­ständ­nis zu ver­mit­teln, dass die Natur, die wir erhal­ten, am Ende auch uns selbst erhält.“

Erste Natur­schutz­ge­bie­te ausgewiesen

1919 wurde der Natur­schutz in der Wei­ma­rer Ver­fas­sung erst­mals als poli­ti­sches Ziel auf­ge­nom­men. Ein Jahr später führten die preu­ßi­schen Gesetz­ge­ber im Preu­ßi­schen Feld- und Forst­po­li­zei­ge­setz die Kate­go­rie Natur­schutz­ge­biet ein. Andere deut­sche Teil­staa­ten folgten. Die erste Mög­lich­keit, gesamt­staat­lich Natur­schutz­ge­bie­te aus­zu­wei­sen, gab es 1935 mit dem Reichs­na­tur­schutz­ge­setz.

Start im BBBank-Grün­dungs­jahr
Passend zum Grün­dungs­jahr der BBBank wurde 1921 am 9. August mit dem Nean­der­tal bei Düs­sel­dorf gleich das erste deut­sche Natur­schutz­ge­biet aus­ge­wie­sen. Am 29. De­zember 1921 folgte das Natur­schutz­ge­biet Lüne­bur­ger Heide rund um den Wil­se­der Berg, das bis heute zu den größten Gebie­ten Deutsch­lands zählt. Da die nun geschütz­ten Flächen dem Preu­ßi­schen Feld- und Forst­po­li­zei­ge­setz unter­stan­den, war ganz prak­tisch wei­ter­hin der jewei­li­ge Förster für sie zustän­dig. Es ent­stan­den also keine neuen Berufs­bil­der wie heute bei­spiels­wei­se die Schutz­ge­biet-­Ranger. Aller­dings waren zumin­dest die höheren Ränge der Förster meist schon ver­be­am­tet. Ältes­tes Natur­schutz­ge­biet Baden-Würt­tem­bergs ist übri­gens eine heute 4.226 Hektar große Fläche rund um den Feld­berg, die 1937 unter Schutz gestellt wurde. Ins­ge­samt sind laut Stand 2017 in Deutsch­land 8.710 Natur­schutz­ge­bie­te mit einer Fläche von knapp 1,4 Mil­lio­nen Hektar aus­ge­wie­sen. Dies ent­spricht 4,1 Prozent der Gesamt­flä­che Deutsch­lands und wird von Fach­leu­ten als zu niedrig ange­se­hen, um die Arten­viel­falt erhal­ten zu können.

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