Besser leben

Opti­mie­rung bei Baudarlehen

Die BBBank bietet ihren Kun­din­nen und Kunden bei Bau­dar­le­hen jetzt die Mög­lich­keit, bereit­stel­lungs­zins­freie Zeiten von bis zu 24 Monaten zu vereinbaren.

Die bereit­stel­lungs­zins­freie Zeit für ein Bau­dar­le­hen beschreibt die Phase, in der das Dar­le­hen kos­ten­frei abruf­be­reit zur Ver­fü­gung steht. Beim klas­si­schen Kauf eines Bestands­ob­jek­tes genügen in der Regel kurze bereit­stel­lungs­zins­freie Zeiten wie zum Bei­spiel drei Monate. Denn in diesem Fall müssen nach Abschluss des Dar­le­hens- und Kauf­ver­trags nur noch die Ein­tra­gun­gen im Grund­buch voll­zo­gen werden, um die Eigen­tums­um­schrei­bung zu fina­li­sie­ren und somit die Vor­aus­set­zun­gen für die Kauf­preis­zah­lung und Dar­le­hens­aus­zah­lung zu gewährleisten.

Anders verhält es sich bei einem Neubau. Hier wird das Bau­dar­le­hen nach Bau­fort­schritt in Teil­be­trä­gen aus­be­zahlt und nicht wie bei einer Kauf­preis­zah­lung in einer Gesamt­sum­me. Dies ist eine Absi­che­rung für den Bau­her­ren sowie für die Bank. Die letzte Teil­aus­zah­lung erfolgt nach finaler Fer­tig­stel­lung und Abnahme des fer­ti­gen, män­gel­frei­en Objek­tes. Die im Dar­le­hens­ver­trag ver­ein­bar­te Dar­le­hens­ra­te ist erst zu zahlen, wenn das Dar­le­hen kom­plett aus­be­zahlt ist. Erfolgt der Abruf nicht während der bereit­stel­lungs­zins­frei­en Zeit, fallen Bereit­stel­lungs­zin­sen an. Damit Bau­her­ren diese Zusatz­be­las­tung erspart bleibt, bietet es sich bei Neu­bau­pro­jek­ten an, schon im Gespräch mit dem Bau­trä­ger oder Archi­tek­ten über die Bauzeit zu spre­chen. Denn anhand der ange­setz­ten Bauzeit kann das Dar­le­hen mit der dafür pas­sen­den bereit­stel­lungs­zins­frei­en Zeit aus­ge­stat­tet werden. Auf­grund von Hand­wer­ker­man­gel und Roh­stoff­knapp­heit haben sich Bau­zei­ten für Neu­bau­ten in den ver­gan­ge­nen Monaten ver­mehrt verlängert.

Darauf hat die BBBank reagiert und bietet ihren Kunden daher die Mög­lich­keit, bereit­stel­lungs­zins­freie Zeiten von bis zu 24 Monaten zu ver­ein­ba­ren. So lässt sich das Bau­dar­le­hen optimal an die indi­vi­du­el­le Bauzeit anpas­sen. Dies gibt Bau­her­ren Pla­nungs­si­cher­heit über die gesamte Bauphase. 

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