Ein Trauerfall in der Familie ist für die Hinterbliebenen nie leicht zu verarbeiten. Hinzu kommt viel Bürokratie. Eine zu Lebzeiten erteilte Vollmacht hilft den Hinterbliebenen dabei, den Nachlass zu regeln.
Ein Trauerfall in der Familie ist für die Hinterbliebenen nie leicht zu verarbeiten. Hinzu kommt die Organisation der Trauerfeier und die Abwicklung vieler bürokratischer Angelegenheiten.
Eine bereits zu Lebzeiten erteilte Vollmacht unterstützt die Hinterbliebenen dabei, den Nachlass zu regeln.
Sofern keine Vollmacht erteilt wurde, sind die Angehörigen handlungsunfähig bis zur Einreichung eines Erbnachweises (Erbschein, Testament mit Eröffnungsprotokoll oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll). Die Erteilung des Scheins kann einige Wochen und länger dauern. Erst dann können Auskünfte oder Kontoverfügungen gewährt werden. Dies gilt übrigens auch für Ehepartner, die sich ebenfalls gegenseitig bevollmächtigen müssen.
Alternativ zur Bankvollmacht akzeptiert die BBBank auch General- und Vorsorgevollmachten, für die jedoch gesonderte Bestimmungen gelten. Also besser heute schon an morgen denken: Erteilen Sie zu Lebzeiten eine Vollmacht für eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, denn sicher ist sicher!
Wir beraten Sie gerne.
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