Besser leben

Nach­lass: Sicher ist sicher

Ein Trau­er­fall in der Familie ist für die Hin­ter­blie­be­nen nie leicht zu ver­ar­bei­ten. Hinzu kommt viel Büro­kra­tie. Eine zu Leb­zei­ten erteil­te Voll­macht hilft den Hin­ter­blie­be­nen dabei, den Nach­lass zu regeln.

Ein Trau­er­fall in der Familie ist für die Hin­ter­blie­be­nen nie leicht zu ver­ar­bei­ten. Hinzu kommt die Orga­ni­sa­ti­on der Trau­er­fei­er und die Abwick­lung vieler büro­kra­ti­scher Angelegenheiten.

Eine bereits zu Leb­zei­ten erteil­te Voll­macht unter­stützt die Hin­ter­blie­be­nen dabei, den Nach­lass zu regeln.

Sofern keine Voll­macht erteilt wurde, sind die Ange­hö­ri­gen hand­lungs­un­fä­hig bis zur Ein­rei­chung eines Erb­nach­wei­ses (Erb­schein, Tes­ta­ment mit Eröff­nungs­pro­to­koll oder Erb­ver­trag mit Eröff­nungs­pro­to­koll). Die Ertei­lung des Scheins kann einige Wochen und länger dauern. Erst dann können Aus­künf­te oder Kon­to­ver­fü­gun­gen gewährt werden. Dies gilt übri­gens auch für Ehe­part­ner, die sich eben­falls gegen­sei­tig bevoll­mäch­ti­gen müssen.

Alter­na­tiv zur Bank­voll­macht akzep­tiert die BBBank auch General- und Vor­sor­ge­voll­mach­ten, für die jedoch geson­der­te Bestim­mun­gen gelten. Also besser heute schon an morgen denken: Ertei­len Sie zu Leb­zei­ten eine Voll­macht für eine oder mehrere Per­so­nen Ihres Ver­trau­ens, denn sicher ist sicher!

Wir beraten Sie gerne.

Bild­quel­le: joz­si­to­eroe / Adobe Stock

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