Mit der neuen EU-Richtlinie PSD2 soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr erhöht werden. Dies hat auch Auswirkungen für Sie als Kunde.
Seit Mitte September gilt die neue EU-Zahlungsrichtlinie PSD2 („Second Payment Service Directive“ oder „Zweite Zahlungsdienstrichtlinie“). Ziel ist es unter anderem, den elektronischen Zahlungsverkehr sicherer zu machen.
Für Sie als Kunde bedeutet das:
- Ab 10. Dezember 2019 werden Sie mindestens alle 90 Tage beim Log-in ins Online-Banking aufgefordert, sich mit zwei verschiedenen Faktoren (PIN & TAN) auszuweisen.
- Beim Abruf von Umsätzen, die älter als 90 Tage sind, ist ebenfalls eine TAN erforderlich.
- Über eine gesonderte Schnittstelle können in Zukunft Dritte auf Ihr Konto zugreifen, wenn Sie als Kunde dies beauftragt und mit zwei Faktoren bestätigt haben. Diesem Kontozugriff durch Drittanbieter können Sie jederzeit im Online-Banking widersprechen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter : www.bbbank.de/zahlungsrichtlinie