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Mehr Sicher­heit beim elek­tro­ni­schen Bezahlen

Mit der neuen EU-Richt­li­nie PSD2 soll die Sicher­heit im elek­tro­ni­schen Zah­lungs­ver­kehr erhöht werden. Dies hat auch Aus­wir­kun­gen für Sie als Kunde.

Seit Mitte Sep­tem­ber gilt die neue EU-Zah­lungs­richt­li­nie PSD2 („Second Payment Service Direc­ti­ve“ oder „Zweite Zah­lungs­dienst­richt­li­nie“). Ziel ist es unter anderem, den elek­tro­ni­schen Zah­lungs­ver­kehr siche­rer zu machen.

Für Sie als Kunde bedeu­tet das:

  • Ab 10. Dezem­ber 2019 werden Sie min­des­tens alle 90 Tage beim Log-in ins Online-Banking auf­ge­for­dert, sich mit zwei ver­schie­de­nen Fak­to­ren (PIN & TAN) auszuweisen.
  • Beim Abruf von Umsät­zen, die älter als 90 Tage sind, ist eben­falls eine TAN erforderlich.
  • Über eine geson­der­te Schnitt­stel­le können in Zukunft Dritte auf Ihr Konto zugrei­fen, wenn Sie als Kunde dies beauf­tragt und mit zwei Fak­to­ren bestä­tigt haben. Diesem Kon­to­zu­griff durch Dritt­an­bie­ter können Sie jeder­zeit im Online-Banking widersprechen.

Weitere Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie unter : www.bbbank.de/zahlungsrichtlinie

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