Vermögenswirksame Leistungen (VL), sogenannte freiwillige Geldleistungen vom Arbeitgeber, sind zum 1. Januar 2024 für deutlich mehr Arbeitnehmer attraktiv geworden. Der Grund: Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage wurde mehr als verdoppelt. Sie haben nun Anspruch auf die staatliche Förderung, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro bei Alleinstehenden und 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung nicht übersteigt.
Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat vermögenswirksame Leistungen, welche Sie beispielsweise in einen Bausparvertrag oder Investmentfonds anlegen können. Über die Steuererklärung erhalten Sie dafür vom Staat eine Prämie von bis zu 20 Prozent auf Ihre einbezahlten VL pro Jahr zurück. Die Prämienzahlung erfolgt nach Ablauf der Bindefrist Ihres VL- Vertrags (in der Regel nach sieben Jahren).
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Weitere Infos unter: www.bbbank.de/vl-sparen