Besser leben

Jetzt Arbeit­neh­mer-Spar­zu­la­ge sichern!

Ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen (VL), soge­nann­te frei­wil­li­ge Geld­leis­tun­gen vom Arbeit­ge­ber, sind zum 1. Januar 2024 für deut­lich mehr Arbeit­neh­mer attrak­tiv gewor­den. Der Grund: Die Ein­kom­mens­gren­ze für die Arbeit­neh­mer-Spar­zu­la­ge wurde mehr als ver­dop­pelt. Sie haben nun Anspruch auf die staat­li­che För­de­rung, wenn Ihr zu ver­steu­ern­des Ein­kom­men 40.000 Euro bei Allein­ste­hen­den und 80.000 Euro bei gemein­sa­mer Ver­an­la­gung nicht übersteigt.


Mit der Arbeit­neh­mer-Spar­zu­la­ge fördert der Staat ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen, welche Sie bei­spiels­wei­se in einen Bau­spar­ver­trag oder Invest­ment­fonds anlegen können. Über die Steu­er­erklä­rung erhal­ten Sie dafür vom Staat eine Prämie von bis zu 20 Prozent auf Ihre ein­be­zahl­ten VL pro Jahr zurück. Die Prä­mi­en­zah­lung erfolgt nach Ablauf der Bin­de­frist Ihres VL- Ver­trags (in der Regel nach sieben Jahren).


Schon gewusst? Neben der Arbeit­neh­mer-Spar­zu­la­ge auf das Bau­spa­ren können Sie bei unserem Koope­ra­ti­ons­part­ner Debeka auch von der Woh­nungs­bau­prä­mie profitieren!

Weitere Infos unter: www.bbbank.de/vl-sparen

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