Besser planen

Gut ver­si­chert durch die Krise

Das Ein­hal­ten von Hygie­ne­re­geln soll uns vor einer Infek­ti­on mit dem Corona-Virus schüt­zen. Doch was, wenn uns etwas pas­siert – bei­spiels­wei­se ein Unfall? Oder wenn man positiv auf COVID-19 getes­tet wurde? Gerade in diesen Zeiten ist das Bedürf­nis nach Sicher­heit groß.

Mit einer Corona-Son­der­ak­ti­on erwei­tert die HDI für kurze Zeit die Leis­tun­gen der HDI Unfallversicherung:

Bei­trags­frei über­nimmt die HDI Unfall­ver­si­che­rung den Eigen­an­teil bei sta­tio­nä­rer Kran­ken­haus­be­hand­lung auf­grund von Unfall oder einer Corona-Infek­ti­on. Zudem werden Helfer in der Corona-Zeit mit einer ein­ma­li­gen Leis­tung bei behörd­lich ange­ord­ne­ter Qua­ran­tä­ne oder Corona-Infi­zie­rung unter­stützt.

Im Fol­gen­den sind die Son­der­leis­tun­gen detail­liert aufgelistet:

Son­der­leis­tung bei sta­tio­nä­rem Auf­ent­halt auf­grund von Unfall oder Corona-Infizierung

  • Ver­si­che­rungs­schutz besteht für Unfall-Kunden, die ihren Vertrag erfolg­reich online für diese Leis­tung regis­triert haben. Diese Leis­tung stellt eine zeit­lich begrenz­te, bei­trags­freie Erwei­te­rung Ihres Ver­si­che­rungs­schut­zes dar.
  • Die Leis­tung wird gestellt für Unfälle oder bei einer Infek­ti­on mit dem COVID19-Erreger zur Ver­fü­gung, die im Zeit­raum vom 06.05.2020 – 30.06.2020 ein­ge­tre­ten sind und eine voll­sta­tio­nä­re Kran­ken­haus­be­hand­lung not­wen­dig machen.
  • HDI über­nimmt bei­trags­frei den Eigen­an­teil bei sta­tio­nä­rer Behand­lung in Höhe von 10 Euro pro Tag für bis zu 28 Tage.

Son­der­leis­tung für Per­so­nen in Helferberufen

  • Ver­si­che­rungs­schutz besteht für Unfall-Kunden, die ihren Vertrag erfolg­reich online für diese Leis­tung regis­triert haben und einen sys­tem­re­le­van­ten Beruf in den genann­ten Berei­chen ausüben:
    • Gesund­heits­we­sen,
    • Lebens­mit­tel- und Drogerieeinzelhandel,
    • Öffent­li­cher Per­so­nen­ver­kehr und Güterverkehr,
    • Polizei, Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz, Justizvollzug,
    • Kinder- und Jugend­hil­fe, Behindertenhilfe.
  • Die Leis­tung wird gestellt bei behörd­lich ange­ord­ne­ter Qua­ran­tä­ne in Ver­bin­dung mit COVID19 oder ärzt­lich fest­ge­stell­ter Infek­ti­on mit dem COVID19-Erreger zur Ver­fü­gung, die im Zeit­raum vom 06.05. – 30.06.2020 auf­er­legt wird bzw. ein­ge­tre­ten ist.
  • HDI leistet ein­ma­lig 250 Euro für Sie.

Bei beiden Son­der­leis­tun­gen endet der Ver­si­che­rungs­schutz auto­ma­tisch am 30.06.2020.

Sind Sie Kunde der HDI Unfall­ver­si­che­rung? Dann regis­trie­ren Sie sich gleich hier für die Sonderleistung.

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