Die ordentlichen Vertreterversammlungen der BBBank eG und der Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank VVaG finden am 21. Mai 2022 statt.
Die Rechte der Mitglieder werden gemäß § 26 der Satzung der BBBank beziehungsweise § 8 Abs. 1 der Satzung der Feuerkasse durch die Vertreter der Mitglieder wahrgenommen.
Die Tagesordnungspunkte der beiden Versammlungen lauten wie folgt.
Weitere Informationen zur Vertreterversammlung der BBBank eG finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Vertreterversammlung der Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank VVaG finden Sie hier.
Die jeweils aktuellen Tagesordnungen sind zusätzlich gemäß § 34 Abs. 3 der Satzung der BBBank beziehungsweise § 15 Abs. 3 der Satzung der Feuerkasse auf der Homepage www.bbbank.de veröffentlicht.