Die ordentlichen Vertreterversammlungen der BBBank eG und der Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank VVaG finden am 21. Mai 2022 statt.
Die Rechte der Mitglieder werden gemäß § 26 der Satzung der BBBank beziehungsweise § 8 Abs. 1 der Satzung der Feuerkasse durch die Vertreter der Mitglieder wahrgenommen.
Die Tagesordnungspunkte der beiden Versammlungen lauten wie folgt.
![](https://www.better-banking-magazin.de/wp-content/uploads/2022/04/1_2022_Bessere_Bank_Vertreterversammlung-1.jpg)
Weitere Informationen zur Vertreterversammlung der BBBank eG finden Sie hier.
![](https://www.better-banking-magazin.de/wp-content/uploads/2022/04/1_2022_Bessere_Bank_Feuer_Einbruch_neu-1.jpg)
Weitere Informationen zur Vertreterversammlung der Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank VVaG finden Sie hier.
Die jeweils aktuellen Tagesordnungen sind zusätzlich gemäß § 34 Abs. 3 der Satzung der BBBank beziehungsweise § 15 Abs. 3 der Satzung der Feuerkasse auf der Homepage www.bbbank.de veröffentlicht.