Die Bessere Bank

Die neue BBhV

Die aktu­el­le Bun­des­bei­hil­fe­ver­ord­nung (BBhV) stärkt das Siche­rungs­sys­tem für Bundesbeamte.

Die Bun­des­bei­hil­fe­ver­ord­nung (BBhV) hat sich geän­dert. Mit der 8. Ände­rungs­ver­ord­nung sind für Bun­des­be­am­te eine Reihe wich­ti­ger Neu­re­ge­lun­gen in Kraft getre­ten, bei­spiels­wei­se Leis­tungs­ver­bes­se­run­gen aus dem Bereich der gesetz­li­chen Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung. Bei den Heil- und Hilfs­mit­teln sind die Erstat­tungs­sät­ze der Anlage 9 zur BBhV in einer ersten Stufe um rund 20 Prozent gestie­gen (ab 31. Juli 2018). Eine weitere Erhö­hung um zehn Prozent erfolgt zum 1. Januar 2019. Bei der Anlage 10 der BBhV wurden die zuge­las­se­nen Leis­tungs­er­brin­ger für Heil­mit­tel ange­passt und um den Bereich der Ernäh­rungs­the­ra­pie auf­grund der Leis­tungs­er­wei­te­rung ergänzt. In Anlage 11 “Bei­hil­fe­fä­hi­ge Auf­wen­dun­gen für Hilfs­mit­tel, Geräte zur Selbst­be­hand­lung und Selbst­kon­trol­le, Kör­per­er­satz­stü­cke” wurden Geräte zur kon­ti­nu­ier­li­chen Blut­zu­cker­mes­sung sowie The­ra­pie­stüh­le ergänzt.

In der Neu­auf­la­ge des Rat­ge­bers des Deut­schen Beam­ten­wirt­schafts­ring e.V. (DBW) ist die neue BBhV im Wort­laut doku­men­tiert. Daneben gibt es ein Kapitel „Pflege und Pfle­ge­gra­de“. Kunden der BBBank können das Buch “Die Bei­hil­fe in Bund und Ländern“ zum Vor­zugs­preis von 5,00 Euro bestel­len (zzgl. Versand): 

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