Die aktuelle Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) stärkt das Sicherungssystem für Bundesbeamte.
Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) hat sich geändert. Mit der 8. Änderungsverordnung sind für Bundesbeamte eine Reihe wichtiger Neuregelungen in Kraft getreten, beispielsweise Leistungsverbesserungen aus dem Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Bei den Heil- und Hilfsmitteln sind die Erstattungssätze der Anlage 9 zur BBhV in einer ersten Stufe um rund 20 Prozent gestiegen (ab 31. Juli 2018). Eine weitere Erhöhung um zehn Prozent erfolgt zum 1. Januar 2019. Bei der Anlage 10 der BBhV wurden die zugelassenen Leistungserbringer für Heilmittel angepasst und um den Bereich der Ernährungstherapie aufgrund der Leistungserweiterung ergänzt. In Anlage 11 “Beihilfefähige Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke” wurden Geräte zur kontinuierlichen Blutzuckermessung sowie Therapiestühle ergänzt.