Beantragen Sie bis zum 15. Dezember 2021 eine Verlustbescheinigung, wenn Sie Wertpapierverluste aus 2021 mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnen möchten.
Anleger, die 2021 Verluste mit Wertpapieren gemacht haben und diese mit Gewinnen bei anderen Finanzinstituten im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung verrechnen möchten, dürfen den 15. Dezember nicht verpassen. Bis zu diesem Stichtag können Sie schriftlich eine Verlustbescheinigung beantragen. Andernfalls werden Verluste aus Aktien und sonstige Verluste in das Folgejahr übertragen und mit Ihren Gewinnen bei der BBBank verrechnet.
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