Besser leben

Depot­ser­vice: Steu­er­last senken

Bean­tra­gen Sie bis zum 15. Dezem­ber 2021 eine Ver­lust­be­schei­ni­gung, wenn Sie Wert­pa­pier­ver­lus­te aus 2021 mit Gewin­nen bei anderen Banken ver­rech­nen möchten.

Anleger, die 2021 Ver­lus­te mit Wert­pa­pie­ren gemacht haben und diese mit Gewin­nen bei anderen Finanz­in­sti­tu­ten im Rahmen ihrer Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung ver­rech­nen möchten, dürfen den 15. Dezem­ber nicht ver­pas­sen. Bis zu diesem Stich­tag können Sie schrift­lich eine Ver­lust­be­schei­ni­gung bean­tra­gen. Andern­falls werden Ver­lus­te aus Aktien und sons­ti­ge Ver­lus­te in das Fol­ge­jahr über­tra­gen und mit Ihren Gewin­nen bei der BBBank verrechnet.

Bild­quel­le: s‑motive / Adobe Stock

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