Am 13. Mai 2023 fand die diesjährige Vertreterversammlung der BBBank eG statt. 102 Vertreterinnen und Vertreter versammelten sich in der Gartenhalle in Karlsruhe.
Im Bericht des Vorstands informierte Oliver Lüsch, Vorstandsvorsitzender der BBBank, die Vertreterinnen und Vertreter über die Entwicklung der Bank. In einem wirtschaftlich und gesellschaftlich dynamischen Jahr setzte die BBBank ihren Wachstumskurs fort und schloss das Geschäftsjahr 2022 mit einem sehr guten Jahresergebnis, einem starken Baufinanzierungsgeschäft und deutlichen Zuwächsen in der Vermögensanlage ab.
Die Bank gewann mehr als 14.500 Neumitglieder und verzeichnete mit einem Plus von 3,1 Prozent einen doppelt so hohen Bruttozuwachs wie die deutschen Genossenschaftsbanken im Durchschnitt. Knapp 70 % der Neumitglieder sind jünger als 40 Jahre, die Altersgruppe der 20 bis 29-Jährigen verzeichnet den größten Anteil. Insgesamt betreute die BBBank zum Jahresende 2022 466.806 Mitglieder.
Sowohl im Einlagen- als auch im Kreditgeschäft konnten Zuwächse von über vier Prozent verzeichnet werden. Mit einer Bilanzsumme von 16,5 Milliarden Euro und einem betreuten Kundengeschäftsvolumen von über 31 Milliarden Euro zählt die BBBank zu den TOP 3 Genossenschaftsbanken und verteidigt ihre Position als größte genossenschaftliche Privatkundenbank Deutschlands. Wesentliche Erfolgsfaktoren in der Kundenbetreuung waren die Vermögensanlage und das private Baufinanzierungsneugeschäft.
Im Juli 2022 führte die BBBank im Zuge der ersten EZB-Zinserhöhung seit elf Jahren als eines der ersten deutschen Institute wieder ein attraktives Festgeldangebot ein und holte damit die Einlagenzinsen zurück. Seit März 2023 werden auch die Tagesgeldkonten von Neu- und Bestandskunden wieder verzinst.
Die BBBank kann für das Jahr 2022 auf eine positive Entwicklung des operativen Ergebnisses zurückblicken. Die Ergebnislage ermöglicht die planmäßige Stärkung der Kapitalausstattung, die wiederum die Fortsetzung des bundesweiten Wachstumskurses unterstützt.
Im Anschluss an die Berichterstattung zur Geschäftsentwicklung stellten die Vertreter und Vertreterinnen den Jahresabschluss fest, genehmigten den Gewinnverwendungsvorschlag und entlasteten Vorstand und Aufsichtsrat.
Des Weiteren fanden die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds aufgrund einer Amtsniederlegung sowie die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Amtsperiode 2024 bis 2027 statt.
BBBank-Mitgliedschaft zukünftig mit Mehrfachzeichnung und Jahresprämie
In einem weiteren Tagesordnungspunkt stimmten die Vertreterinnen und Vertreter für eine Satzungsänderung und ebneten damit den Weg für die Weiterentwicklung der Mitgliedschaft in der BBBank. Die Satzungsänderung wird mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister wirksam.
Voraussichtlich ab 1. September 2023 können Mitglieder weitere Genossenschaftsanteile zeichnen und sich damit stärker als bisher an der größten genossenschaftlichen Privatkundenbank Deutschlands und ihrer Entwicklung beteiligen. Ab 2024 profitieren sie von einer jährlichen Prämienzahlung auf ihre Geschäftsanteile und partizipieren auf diese Weise unmittelbar am wirtschaftlichen Erfolg der BBBank.
Oliver Lüsch, Vorstandsvorsitzender der BBBank, erklärt:
„Mitwirken, Mithilfe, Miteinander und Mitverdienen sind zentrale Elemente unserer Mitgliedschaft. Unsere Mitglieder profitieren von einer starken Gemeinschaft und den Vorteilen einer Genossenschaft. Mit der Einführung der Mehrfachzeichnung in Kombination mit einer Jahresprämie möchten wir unsere Mitgliedschaft moderner und attraktiver gestalten – das ist Teil von BETTER BANKING.“
Die neue BBBank-Mitgliedschaft auf einen Blick
Die Vertreterversammlung der BBBank hat am 13. Mai 2023 unter anderem folgende Änderung in § 10 Abs. 2 der Satzung der BBBank beschlossen:
Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens; für die Auszahlung ist die Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich. Darüber hinaus hat es keine Ansprüche auf das Vermögen der Genossenschaft. Die Genossenschaft ist berechtigt, bei der Auseinandersetzung die ihr gegen das ausgeschiedene Mitglied zustehenden fälligen Forderungen gegen das Auseinandersetzungsguthaben aufzurechnen. Der Genossenschaft haftet das Auseinandersetzungsguthaben des Mitglieds als Pfand für einen etwaigen Ausfall, insbesondere im Insolvenzverfahren des Mitglieds.
Aufgrund dieser Änderung können Sie Ihre Mitgliedschaft außerordentlich kündigen. Sofern Sie hiervon Gebrauch machen möchten, müssen Sie Ihre Mitgliedschaft schriftlich innerhalb eines Monats seitdem Sie von diesem satzungsändernden Beschluss Kenntnis erlangt haben, kündigen. Die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft würde dann zum Ende des laufenden Geschäftsjahres der BBBank wirksam werden, dies ist der 31.12.2023.
BETTER BANKING bedeutet den Hausbankgedanken zu leben
Als größte genossenschaftliche Privatkundenbank Deutschlands setzt die BBBank auf langfristige Kundenbeziehungen. Im Gegensatz zu Spezialanbietern mit einem bzw. wenigen Finanzprodukten lebt sie mit ihrem Angebot den Hausbankgedanken. Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass sie zu allen Finanz- und Versicherungsangelegenheiten Lösungen aus einer Hand erhalten – und das mit einem ausgezeichneten Leistungsumfang und zu Top-Konditionen.
Oliver Lüsch fasst den Anspruch der BBBank zusammen:
„Wir sind ein Allfinanzdienstleister und möchten unseren Kundinnen und Kunden in allen Lebensphasen ein verlässlicher Partner sein. Dazu gehören neben einem breiten Produktspektrum auch eine ausgezeichnete Beratung und transparente Preise, die im Wettbewerb zu den Besten zählen und häufig sogar führend sind. All das ist für sich genommen, aber vor allem in Summe betrachtet BETTER BANKING.“
Wie die BBBank ihre Mitglieder begleitet, zeigt das folgende Video mit vier Portraits, die im Rahmen des Geschäftsberichts 2022 entstanden sind.
Weitere Einblicke finden Sie auf https://berichte.bbbank.de/.